Qualifikation
In den Wettkampfregeln wird im Zusammenhang mit der Anerkennung von internationalen Rekorden bis hin zum Weltrekord definiert, dass ein international anerkannter „road course measurer“ – Straßenstreckenvermesser – mit der Graduierung A / B die Vermessung der Strecken durchführt bzw. überprüft.
Die Organisation der internationalen Akkreditierung von Streckenvermessern ist bei World Athletics (WA) in Zusammenarbeit mit AIMS (Association of International Marathons and Distance Races) angesiedelt. Der Abstimmungsprozess mit den jeweiligen nationalen Leichtathletikverbänden erfolgt durch die zuständigen internationalen Administratoren. In dem in englischer Sprache vorliegenden Handbuch „The Measurement of Road Race Courses – Road Running & Race Walking (Revision Edition 2023)“ sind die organisatorischen Grundlagen veröffentlicht.
Die Graduierung der Straßenstreckenvermesser liegt im Ermessen des International Measurement Administrators (für den Bereich des DLV – Hugh Jones, London, UK).
Graduierung „Grade C“
Die in den jeweiligen Leichtathletikverbänden aktiven nationalen Straßenstreckenvermesser werden nach der Akkreditierung als „NATIONAL“ eingestuft (Grade C). Hierzu ist die erfolgreiche Teilnahme an einem von WA/AIMS organisierten Vermessungsseminar erfolgreich; die Seminarleitung obliegt einem Streckenvermesser des nationalen Verbandes (Grade A). Das zweite Kriterium gilt als erfüllt, wenn innerhalb eines Jahres mehrere unabhängige Vermessungen mit vollständiger Dokumentation an den internationalen Administrator eingereicht wurden und diese erfolgreich zertifiziert werden konnten (verpflichtendes Prozedere seit der Veröffentlichung des Handbuch 2023).
Die Einstufung als nationaler Vermesser ist eine Anerkennung dafür, dass die betreffende Person über Fähigkeiten verfügt, die für die Messung von Straßenstrecken in nationalen Verbänden geeignet ist und die vermessenen Strecken in der Dokumentation für Wettkämpfe im nationalen oder regionalen Kalender zertifiziert werden können.
Dazu sind zwei Dinge erforderlich:
- Die technischen Grundkenntnisse zur Vermessung eines Straßenwettkampfs
- Die Fähigkeit, ein Vermessungsprotokoll zu erstellen, welches von der nationalen Wettkampfaufsicht leicht und eindeutig verstanden werden kann und die vermessenen Strecken in der Örtlichkeit nachvollzogen werden können.
Graduierung „Grade B“
Nationale Straßenstreckenvermesser können ein Upgrade von Grade C nach Grade B bei dem zuständigen Administrator von WA/AIMS beantragen; mit dem Antrag sind aktuelle Streckenvermessung einzureichen. Für das weitere Prozedere erfolgt dann eine weitere Vermessung unter Beobachtung eines nationalen Streckenvermessers (Grade A).
Mit dem Vorschlag durch den internationalen Administrator kann die Höherstufung bei der jährlich stattfindenden Tagung von World Athletics und AIMS erfolgen.
Graduierung „Grade A“
Streckenvermesser sind für die Höherstufung nach „Grade A“ berechtigt, wenn sie bereits die Akkreditierung „Grade B“ haben und seit ihrer Ernennung die Strecken mehrerer Rennen im World Athletics- oder AIMS-Kalender dokumentiert haben. Eine dieser Vermessungen sollte unter Beobachtung eines „Grade A“ Vermessers erfolgen, der dem internationalen Administrator Bericht erstattet. Die Dokumentationen sollten an den Internationalen Administrator gesendet werden, der die Hochstufung beantragen kann, vorbehaltlich einer späteren Ratifizierung von World Athletics und AIMS.
Inaktive Straßenstreckenvermesser können vom „International Measurement Administrator“ herabgestuft werden.
Profil
Für die Tätigkeit sind u.a. die folgenden Merkmale wichtig:
- sportliche Affinität zum Lauf- und Ausdauersport
- selbstverständliches Radfahren
- körperliche Fitness
- effektive Kommunikation in Wort und Schrift
- exzellente Auffassungsgabe
- mathematische und analytische Denkweise
- umfassende Kenntnis der Arbeitsgeräte „Fahrrad“ und „Jones-Counter“
- qualitative Einschätzung von Genauigkeit
- innovativer Zugang zur Nutzung und Anwendung der Datenverarbeitung
Das Profil, welches sich in den vorgenannten Merkmalen widerspiegelt, ist durchaus im Bereich einer geodätischen Ingenieurtätigkeit oder vergleichbarer Fachrichtungen anzusiedeln.
Der Straßenstreckenvermesser definiert auf der Straße den Korridor für den Straßenwettkampf; er baut die bereits im Leichtathletikstadion existierende Wettkampfstrecke der Laufbahn auf den Straßen und zugelassenen befestigten Wegen nach. Dies ist gleichzusetzen mit dem Erfordernis, die ein Leichtathletikstadion für seine Wettkämpfe nach dem technischen Regelwerk erbringen muss.
In diesem Spannungsfeld zeigt sich, dass die früher in der Leichtathletikszene vereinzelt vertretene Meinung, ein Streckenvermesser wäre ein ehrenamtlich agierender Kampfrichter des nationalen Verbandes, einem Irrtum aufgesessen ist.
Schlussendlich ist festzuhalten, dass der in einem Stadion und auch außerhalb agierende Kampfrichter der Verbände die Einhaltung der Regeln und die Leistungen der Athleten auf dem jeweils vorgehaltenen Korridor a) „Stadion“ oder b) „Wettkämpfe auf der Straße“ ermittelt.
Der Straßenstreckenvermesser ist im Gegensatz dazu gleichermaßen „Konstrukteur“ und „Bauunternehmer“ des Wettkampfkorridors außerhalb des Stadions. Der auf der Straße durch die Vermessung festgelegte Korridor wird auf der Grundlage des technischen Regelwerks definiert und dokumentiert.
Dieser Lauf- oder Geher-Korridor ist die Wettkampfstätte und das „externe Stadion“ für die Athleten auf der Straße.
Für die Tätigkeit sind Vorleistungen und ein umfassendes Equipment erforderlich:
- regelmäßig ein PKW ideal mit AHK, i.d.R. ein Radträger für die Anhängerkupplung
- hochwertiges, stabiles Fahrrad mit Sicherheitsausrüstung für den Nutzer, ggf. motorbetrieben für Streckenlängen „Marathon“ u.a.
- Jones-Counter (ca. 300 EUR + Ersatzgerät)
- Radzubehör wie Radtaschen, GPS-Uhr / Geräte für Überschlagsmessungen
- Stahlmessband, Hammer, Nägel für dauerhafte Vermarkungen, Sprühfarben, Zollstock
- DigiCam, Mobilphone, Taschenrechner
- Hilfsmittel wie Kegel (Pylone), Messrad für KM-Markierung
- PC, Laptop, Office- und Layout-Programme u.a., Drucker und Zubehör, Programm für die Erstellung von eRechnung (ab 2028 Pflicht für Alle), Internet-Zugang im Außendienst, Flat-Rate für Mobilphone
- ggf. Beiträge zu Versicherungsleistungen
Status
Es gibt nicht das Berufsbild des „graduierten Straßenstreckenvermessers“. Es ist aus der Natur der Sache auch kein Fulltime-Job, der eine auskömmliche Entlohnung mit sich bringt. Der Streckenvermesser ist im Gegenzug auch kein Ehrenamtler, der sich für eine geringfügige Aufwandsentschädigung mit allen Risiken auf dem Fahrrad in den Straßenverkehr begibt.
Im Gegensatz zum Kampfrichter bei einer Leichtathletikveranstaltung ist er nicht von einem Leichtathletikverband in seiner Tätigkeit abgesichert.
Dem Autor sind viele Kolleg: innen bekannt, die über „ihren Sport“ Leichtathletik auch Zugang zum Thema der Streckenvermessung auf der Straße gefunden haben oder auch als ehrenamtliche Kampfrichter in den nationalen Verbänden aktiv sind.
Der Straßenstreckenvermesser ist als akkreditierte Fachkraft für die Messung und deren Ergebnisse gegenüber dem beauftragenden Veranstalter des Straßenwettkampfs vollumfänglich haftbar. Ein erzielter Rekord auf einer fehlerhaft vermessenen Strecke kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen; als Beispiel für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen sei hier auf eine vor einigen Jahren fehlerhaft vermessene Geherstrecke in Südamerika hingewiesen.
Diesem Umstand tragen auch die international führenden Verbände der Streckenvermesser-Organisationen in den USA, Großbritannien und Kanada Rechnung.
Hier heißt es u.a.:
USATF/RRTC: „Die … Streckenvermesser sind unabhängige Auftragnehmer (independent contractors) und keine Vertreter des nationalen Verbandes.“
UK – AUKCM: Im Rahmen der Dissertationen zu Kostenregelungen wird in Großbritannien der Streckenvermesser als „Free Agent“ bezeichnet.
Internationale Kostenregelungen für Streckenvermessungen
Allen gemeinsam ist:
Der Streckenvermesser handelt mit dem Veranstalter ein Honorar aus, damit er seine Kosten für die professionellen Dienstleistungen decken kann (Werkvertrag).
United Kingdom: Zum 01.01.2026 wurde der Kostenrahmen durch die unabhängige Streckenvermesservereinigung AUKCM als Empfehlung neu definiert:
40 £ je Stunde = 46 EUR / Nachtzuschlag +50%
45 Pence/Mile = 0,33EUR/km Kosten (analog der KM-Abrechnung in der BRD mit 0,38 EUR/km)
Für die Veranstalter wurde ein beispielhafter Rahmen veröffentlicht (Währungsumrechnung zum 22.04.2026):
Distanz | Std | Geschätzte Kosten |
5 km | 8 Stunden | 320 £ (~ 370 €) |
10.000 | 8 – 12 Stunden | 320 £ – 480 £ (~ 550 €) |
Halbmarathon | 12 – 16 Stunden | 480 £ – 640 £ (~ 740 €) |
Marathon | 12 – 24 Stunden | 480 £ – 960 £ (~ 1100 €) |
Die Zeitfaktoren beinhalten den Zeitaufwand von Haustür zu Haustür des Streckenvermessers. Die Kosten für die Streckenvermessung werden von den Veranstaltern direkt an den Vermesser bezahlt. Es gibt keine zentrale Gebühr für die Messung. Reise- und Aufwand werden wie oben beschrieben vereinbart und berechnet.
https://aukcm.org.uk/docs/recommended-measurement-charges
Gültigkeit von vermessenen Wettkampfstrecken im internationalen Vergleich
Die Gültigkeit der vermessenen Strecken liegt für nationale Veranstaltungen auf der internationalen Ebene i.d.R. bei 10 Jahren; danach ist eine Kontroll- oder Neuvermessung erforderlich. Vermessene Strecken von Internationalen Veranstaltungen von WA/AIMS sind 5 Jahre gültig; es ist dann eine Kontroll- oder Neuvermessung erforderlich.
Die Gültigkeit der vermessenen Strecken liegt für nationale Veranstaltungen im Bereich des DLV bei 5, 10 und max. 15 Jahren; Verlängerungen sind nach der Erstvermessung möglich. Danach ist eine Kontroll- oder Neuvermessung erforderlich. Damit verteilen sich die anfallenden Kosten für die Vermessung, die Verlängerungen und die Zertifizierungen für die veranstaltenden Vereine und Organisationen auf maximal 15 Jahre.
Kostenregelungen für Streckenvermessungen im Bereich des DLV
Im Bereich des DLV gibt es unterschiedliche Auffassungen zu der Gesamtproblematik des Streckenvermesser-Status und dessen Kostenregelung.
Die angestammte Gruppe der seit vielen Jahren aktiven Streckenvermesser hat im Gegensatz zu den nationalen Verbänden einen klaren und offen kommunizierten Standpunkt zu ihrem Status und ihrer Rechnungslegung.
Dabei ist unerheblich, ob die Vermesserkollegen als gelegentlich Aktive unterwegs sind oder als Kleinunternehmer oder Gewerbetreibende. Dies gilt auch gleichberechtigt für den Stellenwert im internationalen Vergleich. Die Rechnungslegung ist in allen Fällen im Rahmen der jährlichen Steuererklärungen gegenüber den Finanzbehörden offenzulegen.
Die im Folgenden aufgeführten Argumente, die im Übrigen seit vielen Jahren gleichlautend gelehrt und praktiziert wurden, untermauern diesen Standpunkt:
- Die Qualität der Tätigkeit als akkreditierter Streckenvermesser (siehe Profil) erfordert eine angemessene Kostenregelung für die Dienstleistung.
- Das heute erforderliche Equipment ist umfangreich und notwendig für eine hochwertige und regelbasierte Dokumentation.
- Die Finanzbehörden fordern ab dem Jahr 2028 eine elektronische Rechnungslegung (eRechnung). Ohne ein lizenziertes Buchungsprogramm ist dieses Verfahren in Zukunft nicht möglich. Dieser Vorgang ist beispielhaft für sogenannte „verdeckte“ Kosten in der Ausübung der Streckenvermessertätigkeit.
- Die seit vielen Jahren den Vermessern anvertrauten Vereine der Laufszene – die die Stütze der nationalen Laufveranstaltungen bilden – erwarten hochwertige Vermessungsergebnisse. Diese meist ehrenamtlich organisierte Helfercrew erwartet eine angemessene Kostenlegung vom Vermesser. Der zu vereinbarende Werkvertrag sollte die geschilderte Situation berücksichtigen. Im Rahmen der Mischkalkulation bietet es sich an, das Vorgenannte bei größeren und großen Laufevents auszugleichen, da es sich hier i.d.R. einen wirtschaftslich agierenden Veranstalter handelt.
- Bei der Rechnungslegung sollten vergleichbare Maßstäbe bei den anfallenden Arbeiten erkennbar sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kostenrechnung einen angemessenen Abstand zum Mindestlohn berücksichtigt.
- Die Reisekosten sind situationsbedingt zu gestalten und sollten sich aus Transparenzgründen an den steuerlichen Regelungen der Finanzbehörden orientieren. Im Sinne der Ökonomie und für den ökologischen Fußabdruck können mehrere Vermessungen im Workout kombiniert werden; die Fahrtkosten können dann mit den Auftraggebern anteilig abgerechnet werden.
- Die Kostenermittlung sollte dann im Rahmen eines Kostenvoranschlags mit dem Auftraggeber vereinbart werden und in einen Werkvertrag münden.
- Für die Kostenermittlung hat sich ein vom Webmaster entwickeltes Kostentool auf Basis eines Excel-Sheets in der Streckenvermesser-Community in Deutschland etabliert. Alle bei einer Streckenvermessung anfallenden Arbeiten und Besonderheiten sind hier chronologisch berücksichtigt.
- Zum 01.01.2026 sind die Stundensätze mit 30 EUR sowie die Reisekosten auf Basis der anerkannten Kilometerpauschale mit 0,38 EUR/km definiert; es sind auch Tagespauschalen wählbar. Eine Anpassung – orientiert an den Lebenshaltungskosten – ist möglich und wird hier zeitnah publiziert.
Das Kalkulationstool und ein praktisches Beispiel des Webmasters stehen zum Download bereit.
Für Fragen hierzu steht der Webmaster gerne zur Verfügung.
Fazit
Die Gruppe der akkreditierten Streckenvermesser im Bereich des DLV kann unbeschadet von Regelungen und Kostenempfehlungen des DLV optimistisch in die Zukunft blicken.
Die neuen „Vorschläge zur Kostenregelung“ des vorbildlich organisierten britischen Vermesserverbandes AUKCM zum Jahreswechsel 2025/2026 zeigen, dass die Zeichen der Zeit erkannt wurden. Mit diesen Empfehlungen bestätigt er die hochqualifizierte Tätigkeit der Straßenstreckenvermesser.
Den nationalen Verbänden im DLV ist anzuraten, dass die in einem rechtlich diffusen Raum gefällten GBO-Entscheidungen zum Thema „Streckenvermessung“ neu gedacht werden und sie mit den langjährigen und hoch qualifizierten Streckenvermessern wieder auf Augenhöhe ins Gespräch kommen.
„Non sera est“ • es ist nicht zu spät !
