Wer kann unsere Laufveranstaltung vermessen?
Da es sich nicht um eine „amtliche Vermessung z.B. von Grundstücken handelt“ kommt der landläufig benannte „Landvermesser mit den rot-weißen Fluchtstäben“ nicht in Frage. Es muss eine andere Spezies von Vermesser sein.
Es sind oftmals interessierte Personen, die eine technische und auch sportliche Affinität zum Laufsport auf der Straße haben; sie rekrutieren sich u.a. auch aus der Kampfrichterszene der Leichtathletikverbände und aus der Vielzahl von Langstreckenläufer:innen. Mittlerweile ist auch festzustellen, dass der Streckenvermesser schon auch beruflich mit dem Vermessungswesen oder als technischer Ingenieur tätig ist. Und hier schließt sich auch das Portfolio, was heute von einem Straßenstreckenvermesser verlangt wird.
Alle Streckenvermesser sind in ihrer Funktion freiberuflich und unabhängig tätig. Sie sind in der Funktion als Streckenvermesser keine Mitglieder, Kampfrichter, Angestellte oder Funktionsinhaber der den nationalen Leichtathletikverbände.
Für die Rechnungslegung unterliegen sie keiner Verbandsordnung. Der Streckenvermesser vereinbart mit dem Veranstalter einen Werkvertrag auf Honorarbasis.
Es gibt aus der freien Gruppe der Streckenvermesser heraus eine Empfehlung für honorarbasierte Stundensätze.
Diese liegen aktuell bei ca. 50% der Stundensätze vergleichbarer europäischer Organisationen (01.01.2026).
Auf dieser Website ist eine interaktive Suche von Streckenvermesser integriert. Die „interaktive Suche“ kann für den Veranstalter von Leichtathletikwettkämpfen auf der Straße hilfreich sein, den passenden nationalen oder internationalen Straßenstreckenvermesser zu finden.
Die Suche ist unterteilt in die Kategorien „National“ und „International“. Die nationale Suche enthält eine Liste der in Deutschland mit der Akkreditierungsgrad A, B, C, D ausgezeichneten Personen zu finden und zu kontaktieren.
Die Liste ist nicht vollständig, da dem Webmaster nicht alle Freigaben zur Veröffentlichung der persönlichen Daten vorliegen.
Alle Streckenvermesser sind in ihrer Funktion freiberuflich und unabhängig tätig. Sie sind in der Funktion als Streckenvermesser keine Mitglieder, Kampfrichter, Angestellte oder Funktionsinhaber der den nationalen Leichtathletikverbände.
Für die Rechnungslegung unterliegen sie keiner Verbandsordnung. Der Streckenvermesser vereinbart mit dem Veranstalter einen Werkvertrag auf Honorarbasis.
Es gibt aus der Gruppe der Streckenvermesser heraus eine Empfehlung für honorarbasierte Stundensätze. Diese liegen aktuell bei ca. 50% der Stundensätze vergleichbarer europäischer Organisationen (01.01.2026).
Das Kalkulations-Tool steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Reisekosten orientieren sich an den Kilometergeld-Festsetzungen der Finanzbehörden.
