16.07.2024

Bestenlistenfähigkeit von nationalen Straßenstreckenvermessungen und deren Dokumentation:
Eine Chronologie der Ereignisse von November 2022 bis April 2024 – Quo vadis „Straßenstreckenvermessung in Deutschland“ 

Der nationale Leichtathletikverband hat ohne Einbindung der zu diesem Zeitpunkt zuständigen nationalen Beauftragten für die Straßenstreckenvermessung, Udo Brandt & Karl Josef Roth, im November 2022 einen § 4 in der GBO des DLV in einer Mitgliederversammlung eingeführt.
Hier ist definiert, dass bestenlistenfähige nationale Protokolle zukünftig im Rahmen des Anmeldeverfahren durch den Veranstalter eine zusätzliche Gebühr generieren.
Weiterhin werden die Kosten, die ein Straßenstreckenvermesser für ein nationales Protokoll erheben kann, je nach Streckenlänge mit gedeckelten Kosten belegt. Dies gilt auch für die Reisekosten.

Die Beauftragten Brandt und Roth haben im Frühjahr 2023 von dieser Regelung über Dritte erfahren. Eine Intervention bei der nationalen Geschäftsstelle führte zu einer Aussetzung des § 4 GBO bis zur Klärung der Angelegenheit.

Die fachlich fundierten Argumente der Administratoren Brandt und Roth wurden in dem weiteren Abstimmungsprozess weitgehend ignoriert oder abgelehnt. Durch diese augenscheinliche Ignoranz der Verbände und Gremien des DLV ist die Situation in der Weise eskaliert, als dass über 60 der 74 akkreditierten Vermesser die Verbindung mit dem DLV aufgekündigt haben und diese Regelungen des § 4 GBO nicht akzeptieren.
Es hat sich eine neue Gruppe GCRCM gebildet (German Community Road Course Measurer), die im Benehmen mit z.B. German Road Races GRR versucht hat, diese Gebührenordnung dauerhaft auszusetzen oder entsprechend den Bedingungen für freiberuflich tätige Sachverständige (Straßenstreckenvermesser) zu ändern. Diese Auffassung wurde auf Initiative der Gruppe einer rechtlichen Prüfung unterzogen und bestätigt.

Es handelt sich im Übrigen um einen in dieser Reglementierungsform weltweit einmaligen Vorgang. Die beispielhaft aufgeführten Vermesser-Verbände in den USA und UK weisen explizit darauf hin, dass die Straßenstreckenvermesser unabhängige Dienstleister sind und mit den Veranstaltern Werkverträge über ihre Tätigkeit vereinbaren.

Mit der MGV im November 2023 haben der DLV und die LV’s mehrheitlich die GBO weiter manifestiert und veröffentlicht, sodass die Gruppe der Vermesser diesen Schritt gehen musste. Ein offener Brief an den Vorstand des DLV im Dezember 2023 hat zu keiner Veränderung geführt.

Damit stehen den nationalen Verbänden nur noch eine geringe Anzahl ehemaliger Kollegen zur Verfügung. Nach einer statistischen Analyse der vergangenen 5 Jahre ist deren Anteil weniger als ca. 5% der bestenlistenfähigen nationalen Protokolle. 

Wir stehen allen Veranstaltern als erfahrene Gruppe für das Thema Straßenstreckenvermessung weiterhin zur Verfügung (13 int. Vermesser, 52 nat. Vermesser). Wir vermessen Straßenstrecken für Wettkämpfe nach dem Regelwerk der IWR und stellen die Daten und ggf. Protokolle dem Veranstalter zur Verfügung. Für int. Veranstaltungen wird von den int. Vermessern ein 5-jähriges Zertifikat von WA/AIMS (kostenlos) zur Verfügung gestellt. Damit gewährleisten wir für die Veranstalter und Teilnehmer exakte Strecken incl. Kilometrierung und Dokumentation.

Wenn den Verbänden für Meisterschaften keine gesicherten bestenlistenfähige Protokolle mehr zur Verfügung stehen, wird der systemische Fehler, der durch die GBO verursacht wurde, präsent und erst dann müssen sich der DLV und die LV’s überlegen, ob sie mit dem aktuellen rudimentärem Wissen und geringem Knowhow die Straßenstreckenvermessung in der Form weiter voranbringen können. 

Dies gilt im Übrigen auch für Verlängerung von Straßenstreckenprotokollen in Deutschland (nat. Protokolle konnten bisher 2x verlängert werden).

Ein Bestätigungsvermerk von ortskundigen Vermessern ist durch die vorgenannten Ereignisse von dem Mitglieder der Gruppe GCRCM nicht mehr zu erwarten.

Weitere Hinweise finden sie auch auf unserer fachlich versierten Website: https://laufstreckenvermessung.de

Sie soll weiterhin die in Deutschland vorhandene Kompetenz für diese Dienstleistung der Straßenstreckenvermesser für Veranstalter, Wettkampfteilnehmer und Interessierte aufzeigen.

In der bisherigen Praxis (2011-2023) waren int. Protokolle „automatisch“ für die Bestenlisten geeignet. Das haben die damaligen Administratoren Udo Brandt, Essen und Karl Josef Roth, Konz jahrelang praktiziert; es war lediglich eine Registrierung in der LADV-Liste erforderlich.

Aufgrund der Niederlegung ihrer Administration ist nicht bekannt, wie das weitere Prozedere in Zukunft sein soll. Es ist auch nicht bekannt, wer im Benehmen mit den nationalen Verbänden Vermessungen durchführt und wer für eine fachlichen Prüfung dieser Protokolle verantwortlich zeichnet.

Von den zum 01.01.2024 akkreditierten 74 Vermessern haben ca. 60 Kolleg:innen die Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden  unter den Bedingungen des § 4 GBO aufgekündigt.

Die Straßenstreckenvermesser, die der Linie der Gruppe GCRCM folgen, werden nach dem bisherigen Kenntnisstand keine bestenlistenfähigen nationalen Protokolle erstellen -insbesondere auch unter dem vom nationalen Verband neu installierten Administrator für die Straßenstreckenvermesser.

Der Schaden für den Laufsport auf der Straße ist immens und noch nicht abschätzbar.

Viele Veranstalter wollen eine exakt vermessene Strecke nach dem Regelwerk der IWR.

Dabei kommt immer wieder der Hinweis der Veranstalter, dass die Bestenlistenfähigkeit der Strecken eine eher untergeordnete oder keine Rolle mehr spielt.

14.06.2024

Die Website ist ab sofort das Informationsmedium und Forum der „Vereinigung der deutschen Straßenstreckenvermesser“ • German Community • Road Course Measurer (GCRCM).

Sie wird von Karl Josef Roth auf der Grundlage der Internationalen Wettkampfregeln der Leichtathletik (IWR) – herausgegeben von World Athletics (WA) – erstellt und gepflegt.

Diese Website ist seit 01.01.2019 online.

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