Eichstrecke:
Bei der örtlichen Vermessung der Laufstrecke erfolgt vorab die Eichung des Messgeräts Jones-Counter am Fahrrad auf einer möglichst gleichmäßig flachen und in der Nähe gelegenen Referenzstrecke. Diese wird vor Ort als Eichstrecke für das Messgerät „Jones-Counter“ i.d.R. mit einem Stahlmessband (oder einem geodätischen Vermessungsinstrument) bestimmt, falls keine bekannte Referenzstrecke in der Nähe der Laufstrecke zur Verfügung steht. Sie sollte regelmäßig zwischen 300 – 500 Meter lang sein. Eine Genauigkeitssteigerung mit einer längeren Eichstrecke ist nicht realistisch.
Prüfzertifikat des Jones-Counter:
Mit der Kalibrierung des Jones-Counter erhält das Messgerät „Jones-Counter“ sein für diese Streckenvermessung individuell geltendes Prüfzertifikat durch den Straßenstreckenvermesser (analog einer HU-Plakette bei den unabhängigen Prüfinstituten).
Bei dem Eichvorgang werden die abgelesenen Zählwerte des Messgeräts in einem Vergleichswertverfahren der bekannten Länge der Eichstrecke gegenübergestellt; eine vierfache Durchfahrt der Eichstrecke erlaubt eine fehlertheoretisch genaue Bestimmung des Referenzwertes, bezogen auf umgerechnet 1.000 m. Jeder Zählwert des Counters (engl. Veeder) errechnet sich mit ca. 9 cm – ein wichtiger Hinweis auf die durchaus genaue Messmethode, die seit den 80er Jahren international als einzige Methode der Streckenvermessung von Wettkampfstrecken auf der Straße anerkannt ist.
Vermessung der Wettkampfstrecke:
Nach der Voreichung des Counters erfolgt die erste Vermessung der Wettkampfstrecke. Die Kontrolle für den Messvorgang ist eine zweite Vermessung durch den Straßenstreckenvermesser oder eine zweite, ebenfalls graduierte Fachperson. Sie dient vor allem der unabhängigen Ermittlung der Ideallinie bei der Messfahrt.
Während des Messvorgangs werden die Stationierungs- und möglichst auch die KM-Punkte in der Örtlichkeit markiert und mit Fotos dokumentiert; für die KM-Punkte kann auch eine dritte Messfahrt mit dem Fahrrad oder einem Messrad erfolgen.
Nacheichung:
Im Anschluss an die Messung der Laufstrecken erfolgt der zweite Prüfvorgang des Jones-Counter als Kontrollmessung auf der Referenzstrecke.
Berechnung der Streckenlänge:
Mit den Ergebnissen der Vor- und Nachprüfung des Jones-Counter kann jetzt die Länge der Wettkampfstrecke berechnet werden. Die Anpassung auf den Sollwert der Laufstrecke erfolgt an den mit dem Veranstalter abgestimmten Stationierungspunkten START, ZIEL, WENDE, ERGÄNZUNGS-STRECKE u.a..
Hinweis: Die so festgelegte Wettkampfstrecke wird im Rahmen der Berechnungen um einen Sicherheitsfaktor von 0,1 % ergänzt, um Messfehler, Abweichungen von der Ideallinie der Strecke etc. zu puffern. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. die örtliche Strecke eines Marathon um rd. 42 Meter länger bestimmt ist.
Straßenstreckenprotokoll:
Die Ergebnisse und der Messvorgang werden in einem nationalen oder internationalen (i.d.R. in englischer Sprache) Straßenstreckenprotokoll dokumentiert.
Zertifikate für die vermessenen Strecken:
Die Zertifikate für die Wettkampfstrecken werden von WORLD ATHLETICS / AIMS auf der Grundlage eines internationalen Straßenstreckenprotokolls (in englischer Sprache) erteilt; sie haben i.d.R. eine Laufzeit von 5 Kalenderjahren und werden dem Protokollautor (Grade A / B) zur Verfügung gestellt. Dieser übermittelt sein Protokoll mit den Zertifikaten an den Veranstalter; dies ist auf der internationalen Ebene der weltweite Standard.
Das Meldeverfahren von nationalen und internationalen Wettkampfveranstaltungen wird vom Veranstalter validiert. Hierzu gehört auch die Abfrage eines zertifizierten Straßenstreckenprotokolls.
Für nationale Veranstaltungen wird das Straßenstreckenprotokoll ebenfalls von dem verantwortlichen Vermesser (Grade A/B/C/D) erstellt und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Dieser hat somit die Möglichkeit, beim nationalen Verband die jeweiligen nationalen Zertifikate zu validieren.
Aktualität: 04.09.2024