Straßenstreckenvermesser • Qualifikation & Anforderungsprofil

Für die Tätigkeit sind u.a. die folgenden Merkmale wichtig:

  • körperliche Fitness
  • umfassende Kenntnis der Arbeitsgeräte „Fahrrad“ und „Jones-Counter“
  • selbstverständliches Radfahren
  • sportliche Affinität zum Lauf- und Ausdauersport
  • exzellente Auffassungsgabe
  • mathematische und analytische Denkweise
  • qualitative Einschätzung von Genauigkeit
  • effektive Kommunikation in Wort und Schrift
  • innovativer Zugang zur Nutzung und Anwendung der Datenverarbeitung

Das Profil, welches sich in den vorgenannten Merkmalen widerspiegelt, ist durchaus im Bereich einer geodätischen Ingenieurtätigkeit anzusiedeln. Der Straßenstreckenvermesser definiert auf der Straße den Korridor für den Straßenwettkampf; er baut die bereits im Leichtathletikstadion existierende Wettkampfstrecke auf den Straßen und zugelassenen befestigten Wegen nach. Er ist gleichermaßen der Architekt und Bauunternehmer des Wettkampfkorridors außerhalb des Stadions.

Dies ist gleichzusetzen mit dem Erfordernis, die ein Leichtathletikstadion für seine Wettkämpfe erbringen muss. Die Stadionanforderungen sind in den technischen Regeln der IWR festgelegt. Die im Stadion agierenden Kampfrichter der Verbände ermitteln auf dem jeweils vorgehaltenen Korridor die Einhaltung der Regeln und die Leistungen der Athleten.

Der auf der Straße durch die Vermessung festgelegte Korridor wird auf der Grundlage der technischen Regeln TR 54 und TR 55 IWR vom Straßenstreckenvermesser definiert und dokumentiert; er ist die Wettkampfstätte und das externe Stadion für den Athleten. Die von den Verbänden eingesetzten Fachaufsichten und Kampfrichter prüfen vor und während der Wettkampfveranstaltung, ob die Athleten ihren Wettkampf in diesem, vom Straßenstreckenvermesser festgelegten Korridor, absolviert haben und deren Leistungen.

Die Abläufe der örtlichen Vermessung sind in den bekannten veröffentlichten Schriften beschrieben und werden in Lehrgängen vermittelt und eingeübt. Die fachliche Begleitung der Straßenstreckenvermesser im Rahmen des Genehmigungsverfahren der Dokumentation ist hier ausdrücklich ergänzend zu erwähnen und ist Hilfestellung und Lernen im Besonderen.

Es gibt einige grundlegende Besonderheiten im Anforderungsprofil.

Zum einen ist auf die erforderliche Sorgfalt der örtlichen Messung hinzuweisen. Die Basis für das Messverfahren „shortest possible route“ (SPR) ist die bekannte Länge einer Referenzstrecke, die für die Kalibrierung des Jones-Counter erforderlich ist.

Die Genauigkeit dieser Eichstrecke entscheidet über die Genauigkeit der Vermessung. Diese korreliert direkt mit der vorgesehenen Messanordnung für die Ermittlung der Streckenlänge. Es ist ein Unterschied, ob sich ein 10 KM-Lauf auf einem 5- oder 10 KM-Rundkurs abwickelt oder aber auf einer 1 KM-Runde. In beiden Fällen wird vom Vermesser verlangt, dass eine zweifache Messung der Strecke bzw. Streckenteile erforderlich ist. Die zweite Messfahrt kann auch durch einen weiteren Straßenstreckenvermesser erfolgen. Es muss dem oder den Akteuren klar sein, dass sich Fehler der Referenzstrecke und die Ungenauigkeiten zwischen erster und zweiter Messfahrt unterschiedlich auf die Messergebnisse auswirken, je nachdem, ob der Lauf eine Runde hat oder aber die Runde 10 x durchlaufen wird.

Der Vermesser muss dem bei der Messung beiwohnenden Sicherheitspersonal (Polizei / Feuerwehr) das Messverfahren, die Messanordnung (mit oder gegen den Verkehrsfluss) und die möglichen Behinderungen während der Vermessung klar und eindeutig kommunizieren. Ggf. ist aufgrund behördlicher Erfordernisse eine zeitliche bzw. logistische Umorganisation der vorgesehenen örtlichen Vermessung zu finden und umzusetzen.

Bei den Messfahrten können externe und technische Probleme auftreten. Hier gilt es kühlen Kopf zu bewahren und die Situation einschätzen. Extreme Wetterbedingungen können die Messfahrten negativ beeinflussen. Externe Ereignisse im öffentlichen Verkehrsraum sind ebenso zu beurteilen wie auch technische Pannen an den Arbeitsgeräten Fahrrad und Jones-Counter.

Die Messanordnung sollte so gewählt sein, dass die körperliche Fitness z.B. bei der Doppelmessung einer Marathonrunde es erlaubt, dass ggf. an einem Messtag eine Strecke von rd. 90 km (mit Vor- und Nachkalibrierung etc.) möglich ist. Ein Fahrrad mit motorischer Unterstützung kann hier hilfreich sein, bedingt aber auch ggf. eine höhere finanzielle Vorleistung durch den Vermesser.

Nicht zuletzt ist die Affinität zum Ausdauersport auf der Straße ein Wesensmerkmal aller weltweit agierenden Straßenstreckenvermesser. Der versierte Läufer und Straßenstreckenvermesser fährt bei der Messfahrt regelmäßig den optimaleren Kurs (SPR) in dem für die Wettkampfstrecke festzulegenden Korridor für den Wettkämpfer.

Die Umsetzung der Messergebnisse und der definierten Zwangsbedingungen, in einer heute gängigen, grafischen und auch fotografisch ausgearbeiteten Dokumentation, ist mit den automatisierten Hilfsmitteln und Software-Produkten die Königsdisziplin der Vermessung, insbesondere dann, wenn dieses Straßenstreckenprotokoll für die Offiziellen der Wettkampfveranstaltung selbsterklärend bereitgestellt werden soll. Der Protokollverfasser sollte mit den gängigen Office- und Grafikanwendungen auf einem PC, Laptop oder Tablet/Smartphone eingehend vertraut sein.

Hier schließt sich der Kreis der Verantwortung des Straßenstreckenvermessers für sein Produkt, welches er als Dienstleistung dem Veranstalter zur Verfügung stellt.

Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass er unabhängig und selbstständig und auf eigenes Risiko unterwegs ist, die Verantwortung für die dokumentierten Ergebnisse alleine trägt, und seine quasi gutachterliche Tätigkeit bzw. das TÜV-Siegel im Sinne des Sports abliefert.

Aktualität: 14.06.2024

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