Die folgenden Punkte sind mit dem Straßenstreckenvermesser abzustimmen:
- Annahme des Kostenvoranschlags im Rahmen eines Werkvertrags für die Dienstleistung „Straßenstreckenvermessung“; der Straßenstreckenvermesser ist auf eigenes Risiko und Haftung tätig und trägt für die Ergebnisse die Verantwortung.
- Die Genehmigung oder ein Vorbescheid für die Streckenführung der Wettbewerbe sollte am Tag der Vermessung vom Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde vorliegen.
- Für die Streckenvermessung wird eine mit dem Fahrrad frei zugängliche direkte Eichstrecke zur Kalibrierung des Messgeräts „Jones-Counter“ benötigt. Die Maßnahmen hierzu bitte direkt mit dem Streckenvermesser abstimmen (Hilfspersonal zur Vermessung der Eichstrecke ist erforderlich). In räumlicher Nähe befindliche amtliche Eichstrecken können mit den erforderlichen Nachweisen ggf. auch genutzt werden.
- Der Verlauf der Strecken mit allen Streckenlängen ist zu definieren und in einem Plan darzustellen.
- Die Streckenlängen und die Kilometrierung sind vorab in der Örtlichkeit bzw. über geeignete Hilfsmittel (z.B. im Internet) grob zu vermessen; digitale Plan- und Karteninformationen sind von Vorteil.
- Die Punkte START und ZIEL sind vom Veranstalter festzulegen.
Folgende Vorüberlegungen sollten in die Zwangsbedingungen einfließen:
a) Sind START und / oder ZIEL fest definiert und nicht veränderbar?
b) Können für die Anpassung der Strecke START und / oder ZIEL verschoben werden?
c) Kann auf der Strecke eine Anpassung der Streckenlänge erfolgen – z.B. durch Verschieben von Wendepunkten und / oder START / ZIEL etc.? - Die Strecke sollte vor der Streckenvermessung mehrmals von erfahrenen Läufern oder Gehern in verkehrsarmer Zeit auf der Ideallinie gelaufen bzw. gegangen werden.
- Folgende Fragestellungen sind vom Veranstalter in der Streckengestaltung zu berücksichtigen:
a) Gibt es auf der Strecke Möglichkeiten, an denen die Teilnehmer abkürzen können?
b) Wie können Abkürzungen sicher verhindert werden?
c) Müssen vorhandene Hindernisse geräumt oder umgangen werden? - Von dem Gebiet der Strecke werden Karten- und Planunterlagen für die Vermessung und die Protokollerstellung benötigt. Hierzu sind die Kartenwerke der Vermessungsbehörden der Länder sowie Stadt- und Ortspläne der Städte und Gemeinden sehr hilfreich. Eine weitere Quelle sind die im Internet zur Verfugung stehenden Kartenwerke von Google Maps, GPSies und Here Maps oder die freie Weltkarte von Openstreetmap. Hier können die Streckenlängen und Höhenprofile relativ genau ermittelt werden.
Hinweis: Für die Nutzung der Daten sind die jeweiligen Lizenzbedingungen zu beachten. - Für die örtliche Streckenvermessung sollte ein möglichst verkehrsarmer Zeitpunkt (z.B. früher Sonntagmorgen) ausgewählt werden. Im öffentlichen Straßenraum ist in Absprache mit der Polizei eine Absicherung des Streckenvermessers mit Fahrzeugen (z.B. PKW / Motorrad) zu gewährleisten. Die Vermessung sollte bei der Polizei angemeldet sein und gegebenenfalls in der Presse veröffentlicht werden. Wichtig ist auch, dass an den entscheidenden Stellen (Start, Ziel, Kreuzungen, Abbiegungen usw.) keine Hindernisse (z.B. parkende Fahrzeuge) im Wege bzw. auf der Ideallinie stehen. Außerdem werden Helfer mit Kenntnissen der Ideallinie der Laufstrecken z.B. auf Fahrrädern benötigt.
- Die für die Vermessung erforderlichen Materialien sind in Absprache mit dem beauftragten Streckenvermesser-Straße vom Veranstalter bereitzustellen.
Aktualität: 01.03.2024/kjr