Streckenzertifikate + Verlängerung der Gültigkeit

Regelwerk
Technical Rules TR 55.3 Anmerkung 5: Ein zertifiziertes Straßenstreckenprotokoll ist fünf Jahre gültig. Danach ist die Strecke neu zu vermessen, auch wenn sich offenbar keine Änderungen ergeben haben.

Nationale Bestimmungen: Es ist ein Vermessungsprotokoll mit Streckenskizze anzufertigen, das am Tag des Wettkampfs dem Wettkampfleiter/der Verbandsaufsicht/ dem Verbandsdelegierten zur Kontrolle von Streckenverlauf und -länge zur Verfügung stehen muss. Die Anerkennung der vermessenen Strecke bleibt dem Nationalen Verband vorbehalten.

Streckenzertifikate
Die in den Streckenvermessungsprotokollen dokumentierten Strecken können auf der Grundlage der Wettkampfregeln nationale oder internationale Zertifikate erhalten; Einzelheiten hierzu sind unter „Administration und Streckenzertifikate“ nachlesbar.

Für nationale Veranstaltungen erstellt der Vermesser ein nationales Vermessungsprotokoll (Service). Der Veranstalter bzw. der Vermesser können beim nationalen Verband die Streckenzertifikate anfordern: streckenvermessung[at]@leichtathletik.de
Eine Verlängerung der Zertifikate kann vom Veranstalter vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (s.u.).

Für internationale Veranstaltungen erstellt der international anerkannte WA-Streckenvermesser ein Vermessungsprotokoll in englischer Sprache (Service) und erhält vom internationalen Administrator die Streckenzertifikate zur Weiterleitung an den Veranstalter. Dieser kann die Zertifikate und das Vermessungsprotokoll dem nationalen Verband zur Aktualisierung der LADV-Datenbank zur Verfügung stellen.
Eine Verlängerung ist nach dem Regelwerk nicht möglich (s.o.).

Nationales Verlängerungsverfahren
Streckenvermessungsprotokolle werden im Bereich des DLV seit jeher vor Ablauf der 5-jährigen Gültigkeit der vermessenen Strecken überprüft. Diese Praxis wurde 2013 von dem zuständigen DLV-Gremium bestätigt und definiert. Danach sind ein Vermessungsprotokoll bzw. die zertifizierte Strecken maximal 15 gültig. Die Laufzeit der zertifizierten Strecken in dem Vermessungsprotokoll beträgt regelmäßig 5 Jahre. Es sind 2 Verlängerungen durch Anträge des Veranstalers möglich.

Viele aktive Streckenvermesser bieten in ihrem Portfolio die Möglichkeit an, dass sie auf der Grundlage der im Protokoll dokumentierten Strecken einen Bestätigungsvermerk über das Vorliegen der weiterhin identischen Streckenführungen erteilen. Dieser Vermerk, ob formlos (Mustertext) oder formularbasiert, ist für den Verlängerungsantrag des Veranstalters erforderlich.
Normalerweise erfolgt die Bestätigung durch den bisherigen Streckenvermesser der dokumentierten Strecken. Ist dies nicht möglich, kann ein anderer an dessen Stelle agieren; ggf. ist eine örtliche Erkundung oder Vermessung erforderlich.

Der Verlängerungsantrag und der Bestätigungsvermerk des nationalen Verbandes bestehen aktuell aus zwei PDF-Formularen; die frühere einfache Kombination und Reduzierung auf ein PDF-Formular wurden von der neuen Administration aufgegeben.
Die DLV-Formulare können vom Veranstalter bzw. dem Streckenvermesser bei der Administration angefordert werden.

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