Werkvertrag
Vereinbarung im Rahmen eines Werkvertrags zwischen den Auftraggeber „Veranstalter“ und Auftragnehmer „Straßenstreckenvermesser“.
Die Vertragsmodalitäten können formlos schriftlich definiert werden (Mail-Schriftverkehr). Sie sollten auch einen Kostenvoranschlag für die beabsichtigten Tätigkeiten des Vermessers enthalten; es ist anzuraten, dass beide Parteien eine Anpassungsklausel für Mehr- oder Minderarbeiten aufgrund der Veranstalterwünsche und der örtlichen und behördlichen Gegebenheiten beinhalten.
Streckenplanung
Die geplanten Strecken sollten vor einer offiziellen Streckenvermessung mehrmals von erfahrenen Läufern oder Gehern in verkehrsarmer Zeit auf der Ideallinie gelaufen bzw. gegangen werden und mit den Ordnungsbehörden abgestimmt sein.
Die Zwangsbedingungen Start, Ziel, Wenden oder Absperrungen sollten bereits bei den Planungen hinreichend geprüft sein.
Die folgenden Punkte sollten in die Zwangsbedingungen einfließen:
- a) Sind START und / oder ZIEL fest definiert und nicht veränderbar?
- b) Können für die Anpassung der Strecke START und / oder ZIEL verschoben werden?
- c) Kann auf der Strecke eine Anpassung der Streckenlänge erfolgen – z.B. durch Einrichtung von Wendepunkten oder deren Verschiebung und / oder START / ZIEL etc.?
Bei der Streckengestaltung sollten die folgenden Punkte berücksicht werden:
- a) Gibt es auf der Strecke Möglichkeiten, an denen die Teilnehmer abkürzen können?
- b) Wie können Abkürzungen sicher verhindert werden?
- c) Müssen vorhandene Hindernisse geräumt oder umgangen werden?
Beauftragung
Der Veranstalter fragt einen akkreditierten Streckenvermesser für die Messung der Wettkampfstrecken an. Der Verlauf der Strecken mit allen Streckenlängen ist zu definieren und in einem Plan darzustellen. Der angefragte Vermesser prüft die Streckenkonstellation und erstellt einen Kostenvoranschlag für den abzuschließenden Werkvertrag (Download).
Der Veranstalter stimmt die folgenden Punkte mit dem Streckenvermesser ab:
- Beauftragung der Streckenvermessung. Der Streckenvermesser ist dann auf eigenes Risiko und Haftung tätig und trägt für die Ergebnisse die Verantwortung.
- Die amtliche Genehmigung der Stadt oder Gemeinde oder ein Vorbescheid für die Streckenführung der Wettbewerbe sollte am Tag der Vermessung vorliegen.
Vermessung
Für die Streckenvermessung ist eine mit dem Fahrrad frei zugängliche direkte Eichstrecke zur Kalibrierung des Messgeräts „Jones-Counter“ erforderlich. Der beauftragte Vermesser stimmt hierzu die Maßnahmen mit dem Veranstalter ab (Hilfspersonal zur Vermessung der Eichstrecke ist erforderlich). In räumlicher Nähe befindliche amtliche Eichstrecken können mit den erforderlichen Nachweisen auch genutzt werden.
Von dem Gebiet der Strecke werden Karten- und Planunterlagen benötigt. Hierzu sind Kartenwerke der Vermessungsbehörden der Länder sowie Stadt- und Ortspläne der Städte und Gemeinden sehr hilfreich. Eine weitere Quelle sind heute die im Internet zur Verfügung stehenden Kartenwerke von Google Maps oder die freie Weltkarte von Openstreetmap. Hier können bereits vorab die Streckenlängen und Höhenprofile relativ genau ermittelt werden.
Für die örtliche Streckenvermessung sollte ein möglichst verkehrsarmer Zeitpunkt (z.B. früher Sonntagmorgen) ausgewählt werden. Im öffentlichen Straßenraum ist in Absprache mit der Polizei eine Absicherung des Streckenvermessers mit Fahrzeugen (z.B. PKW / Motorrad) zu gewährleisten. Die Vermessung sollte durch den Veranstalter bei der Polizei angemeldet sein und gegebenenfalls in der Presse veröffentlicht werden. Wichtig ist auch, dass an den entscheidenden Stellen (Start, Ziel, Kreuzungen, Abbiegungen usw.) keine Hindernisse (z.B. parkende Fahrzeuge) im Wege bzw. auf der Ideallinie stehen. Außerdem werden Helfer mit Kenntnissen der Ideallinie der Laufstrecken z.B. auf Fahrrädern benötigt.
Die für die Vermessung erforderlichen Materialien sind in Absprache mit dem beauftragten Vermesser vom Veranstalter bereitzustellen.



