Auswertung der Messfahrten + Streckenanpassung

Technische Regel TR 55.3
Die Strecke für Straßenläufe ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer bei dieser genehmigten Strecke nehmen kann.

Anmerkung 1: Zur Vermessung ist die »kalibrierte Fahrrad-Messmethode« anzuwenden.

Auswertung
Bei der Auswertung der Messergebnisse mit der bei der Kalibrierung des Jones-Counter berechneten Tagesvermessungskonstante errechnet sich die Länge der abgefahrenen Strecke. Die Kontrolle für den Messvorgang ist die zweite durchgeführte Messfahrt; diese erfolgt regelmäßig durch den Streckenvermesser oder eine zweite, ebenfalls graduierte Fachperson.

Hinweis zur Doppelmessung:
Die kürzere Strecke wird bei der Auswertung der Streckenlänge zugrunde gelegt. Der Grenzwert der Abweichung zwischen den beiden Messungen liegt bei 0,08 % der Streckenlänge.

Werden bei der Doppelmessung bereits Teilstrecken ermittelt, werden die Summen der Teilstrecken von Messung 1 und Messung 2 getrennt gegenübergestellt und damit die kürzere Strecke ermittelt.

Werden bei der Auswertung auch Teilstrecken berechnet, können diese für weitere Wettkampfstrecken oder für die Definition der Kilometerpunkte herangezogen werden. Die beschriebenen Toleranzen werden auch hier angewandt.

Anpassung
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