Referenzstrecke
Für die Vermessung von Straßenstrecken werden Referenzstrecken benötigt, um die vom Regelwerk vorgegebene >kalibrierte Fahrrad-Messmethode< anwenden zu können.
Die Referenz- oder Eichstrecke sollte in der Nähe der zu vermessenden Strecken liegen. Durch die Nähe werden die klimatischen Verhältnisse bei der Eichung des Jones-Counter i.d.R. bei den Messfahrten berücksichtigt.
Der Vermesser kann vorab z.B. mit „Google Maps“ eine grobe Messung der vorgesehenen Eichstrecke durchführen. Es bieten sich Radwege parallel zu verkehrsberuhigten Straßen oder entlang eines Gewässers an; dies gilt auch für Wohnstraßen oder Straßen in Gewerbegebieten mit wenig Verkehr während der Vermessung.
Das Stahlmessband
Die Messung der Kalibrierungsstrecke erfolgt regelmäßig mit einem geprüften Stahlmessband mit einer Länge von 30 m oder 50 m. Die Normierung sieht vor, dass mit dem Stahlmessband bei 20° C und einer Zugkraft von 50 Nm (5 kg) die angegebene Sollstrecke gemessen wird.
Bei anderen Außentemperaturen ist ein mathematischer Korrekturfaktor an der vermessenen Strecke anzubringen (Bild). Mit einem Thermometer mit ausreichender Genauigkeit werden die Temperaturverhältnisse am Boden – dort wo die Messung stattfindet – vor und nach der Messung geprüft.
Das Stahlmessband ist entsprechend der aufgedruckten Zertifizierung für die Temperatur 20°C und eine Zugkraft von 50 N geeicht. Wird die Eichstrecke nicht bei 20°C vermessen, so muss die Länge korrigiert werden. Die nachstehende Korrekturtabelle gibt die Korrekturen für verschiedene Eichstrecken an; zwischen den angegebenen Werten kann interpoliert werden. Die Zugkraft von 50 N wird normalerweise erreicht, wenn die beiden Personen am Messband einen starken Zug ausüben und durch klare Kommandos die Abschnitte vermessen.
Temperaturkorrektur für Stahlmessbänder
Formel für die Korrektur von Stahlmessbändern:
Korrekturfaktor f = 1 + (Mittlere Temperatur bei der Messung (°C) – 20 °C) x 0,0000115
Korrekturtabelle für Stahlmessbänder (Korrekturwerte in cm)
Temperatur °C | 250 m | 300 m | 400 m | 500 m | 600 m | 700 m |
35 | +4 | +5 | +7 | +9 | +10 | +12 |
30 | +3 | +3 | +5 | +6 | +7 | +8 |
25 | +1 | +2 | +2 | +3 | +3 | +4 |
20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
15 | -1 | -2 | -2 | -3 | -3 | -4 |
10 | -3 | -3 | -5 | -6 | -7 | -8 |
5 | -4 | -5 | -7 | -9 | -10 | -12 |
0 | -6 | -7 | -9 | -12 | -14 | -16 |
-5 | -7 | -9 | -12 | -15 | -17 | -20 |
-10 | -9 | -10 | -14 | -17 | -21 | -24 |
Beispiel: Eine neue Eichstrecke wird bei 10° Celsius mit dem Messband mit 500,00 m gemessen. Anfangs- und Endpunkt werden mit Nägeln abgemarkt.
Das Maßband zieht sich bei kühleren Temperaturen zusammen und es wird ein längerer Wert für die Streckenlänge gemessen. Anhand der Tabelle müssen 6 cm abgezogen werden. Die Eichstrecke ist 499,94 m lang.
Das Maßband dehnt sich bei wärmeren Temperaturen aus und es wird ein kürzerer Wert gemessen. Beträgt die Temperatur also 25° Celsius, so sind 3 cm zu addieren. Die Eichstrecke ist 500,03 m lang.
Doppelmessung
Die zweite Vermessung der Eichstrecke erfolgt zeitnah auf dem Rückweg unter den gleichen Bedingungen. Der Mittelwert der Messungen wird als Länge der Eichstrecke in cm für das weitere Verfahren zugrunde gelegt.
Die Differenz zwischen den Messungen sollte <= 0,01 % der Länge der Eichstrecke nicht überschreiten (z.B. <= 5 cm für 500 m Eichstrecke). Bei Überschreitungen ist eine weitere Messung erforderlich; die Messungen innerhalb der Toleranzgrenze werden dann für die Mittelbildung herangezogen.
Hinweis: Die Genauigkeit der Eichstrecke bestimmt die Genauigkeit der gesamten Streckenvermessung.
Aus der Praxis
An Tagen mit einer hohen Sonneneinstrahlung heizt sich der Bitumenboden stark auf, sodass die Temperaturverhältnisse hier anders sein können wie in Augenhöhe. Es ist von Vorteil, wenn das Messband dann auch eine längere Zeit auf dem Boden liegt, damit der Stahl die Temperatur der Umgebung annehmen kann.
Messung und Dokumentation
Der Vermesser leitet die Messung der Eichstrecke in Zusammenarbeit mit Hilfskräften des Veranstalters. Die Streckenlänge sollte mindestens 300 m betragen; Strecken über 600 m tragen nicht zu einer qualitativen Verbesserung der Messergebnisse bei.
Für eine weitere, spätere Nutzung der Eichstrecke, können z.B. die Anfangs- und Endpunkte festliegende Punkte in der Örtlichkeit sein. Das können vorhandene Pflasterübergänge, die Mitte von Kanaldeckeln, Wasser- oder Gasschieber und Ecken von Straßeneinläufen und Schächten, begleitet mit Laternen- oder Schildermasten, sein. Darüber hinaus können Messnägel in den Untergrund dauerhaft eingeschlagen werden. Allen gemeinsam ist, dass die Lage der Anfangs- und Endpunkt in einer Skizze mit Maßen und Foto-Dokumentation festzuhalten ist. Das Ergebnis wird eine nicht runde Länge der Eichstrecke sein. Das ist auch nicht notwendig, da die Referenzlänge für die Umrechnung der abgelesenen Counter-Werte auf 1.000 m erfolgt (Vermessungskonstante). Für ein rundes Längenmaß der Eichstrecke muss mindestens ein Punkt der Strecke mit einem Messnagel vermarkt werden.
Für die Messung sind normalerweise 3 Personen erforderlich; eine Person am Ende, eine mit dem Messband am Anfang sowie eine Person, die über die Endperson die Messband-Person in die Messlinie einrichtet. Hierbei ist hilfreich, wenn z.B. am Ende der Eichstrecke eine weitere Person an „Richtungsperson“ oder aber ein Leitkegel die Richtung vorgibt.
Die Messung erfolgt in gerader Linie zwischen den Messpunkten mit der vollen Bandlänge in Abschnitten; hierbei ist auf den Nullpunkt des Messbandes, auf das genaue Anlegen an den Stationspunkten und auf gleichmäßige Zugkraft des Stahlmessbandes zu achten. Die Einweisung in die Messungslinie für die einzelnen Abschnitte erfolgt durch die Person am Messbandanfang. Die Messpunkte werden mit Signierkreide, Sprühfarbe oder Klebeband markiert und die Stationspunkte mit der entsprechenden Meterzahl angeschrieben.
Nach den „mindestens 6 Bandlängen“ bei einem 50 m Messband erfolgt die Messung der Restbandlänge zum vorgesehenen Endpunkt. Es ist zwingend eine zweite Messung vorzunehmen, in umgekehrter Folge, d.h. die Bandlängen-Nummern fallen nicht zusammen, da es ja noch eine Restlänge gab. Dabei ist auch kein Anlegefehler möglich, da die Bandlängen ein versetztes Maß haben.
An dieser Beschreibung ist erkennbar, dass es sich um eine Messbandmessung handelt, bei der es auf die Sorgfalt der agierenden Personen ankommt. Ein wichtiger Faktor ist auch die Einrichtung der am Messband agierenden Personen in die Soll-Messlinie; ein Abweichen aus der Solllinie verlängert das gemessene Maß. Das Ergebnis wird zwei Längenmaße sein; der Mittelwert ist zugrunde zu legen. Hinzu kommt der Faktor der Längendehnung des Messbandes mit der Temperaturkorrektur. Ist die Differenz zwischen den Messungen größer als „x Bandlängen + 1 Zentimeter“, ist eine weitere Messung erforderlich. Die kürzeren Werte werden gemittelt und mit der Temperaturkorrektur auf Millimeter berechnet und mathematisch auf Zentimeter gerundet.
Andere Messmethoden
Die Vermessung der Eichstrecke kann auch mit einem geodätischen Vermessungsinstrument bestimmt werden, welches eine ausreichende Genauigkeit auf einer Länge von 300 bis 600 Meter gewährleisten kann (+-1mm/km); die Messung obliegt aber geodätischen Fachkräften.
Amtliche Eichstrecken der Vermessungsbehörden können ebenfalls genutzt werden. Ein geeigneter Nachweis der Messung ist dem Vermessungsprotokoll beizufügen. Liegt eine mit einem Stahlmessband vermessene Eichstrecke vor und ist die unveränderte Lage der Messpunkte und die Länge mit einer einfachen Kontrollmessung geprüft, dient diese als Referenzstrecke. Aus der Erfahrung heraus kann der Vermesser mit dem Abfahren der vorhandenen Eichstrecke und seinen bisherigen Counter-Werten genau genug die Richtigkeit vor Ort abschätzen.
Es gilt immer bei der Eichstrecke, dass die Messmethode den Bodengegebenheiten folgt. Das Messband liegt bei der Messung immer vollständig auf dem Untergrund und folgt damit auch ggf. leichten Bodenwellen; der in der Messung enthaltene Fehler ist in diesem Fall und bei den vorgenannten gewünschten Streckenlängen zu vernachlässigen.
Bei der gradlinigen, „elektro-optischen Lasermessmethode“, ist zu berücksichtigen, dass die Messstrecke dem Untergrund in einer parallelen Linie folgt, d.h. es dürfen keine oder nur sehr geringe Bodenwellen auf diesem Streckenabschnitt vorhanden sein. Die Höhe des Zielstrahls des Instruments muss identisch sein mit der Höhe des Spiegelreflektors; das Instrument muss auf „Schrägstreckenmessung“ eingestellt sein, da es möglich sein kann, dass die zu ermittelnde Strecke ein leichtes Gefälle oder eine leichte Steigung, aber keine Bodenwellen hat.
