Kalibrierte Fahrrad-Messmethode

Regelwerk TR 55.3
Im Regelwerk sind in den technischen Regeln unter TR 55.3 die folgenden Anmerkungen zur Streckenvermessung von Straßenwettbewerben aufgeführt:

  1. Zur Vermessung ist die »kalibrierte Fahrrad-Messmethode« anzuwenden.
  2. Um zu verhindern, dass bei einem späteren Nachmessen der Strecke diese kürzer als die offizielle Streckenlänge ermittelt wird, ist bei ihrem Anlegen ein »Sicherheitsfaktor« einzubeziehen, der bei der Fahrrad-Messmethode 0,1% betragen soll, d.h., jeder Streckenkilometer hat eine Messlänge« von 1001m.
  3. Ist beabsichtigt, Teile der Strecke am Tag des Straßenlaufs mit beweglichen Materialien wie Kegel, Drängelgitter usw. abzugrenzen, muss deren Standort bereits bei der Vermessung festgelegt und im Vermessungsprotokoll dokumentiert sein.
  4. Bei Läufen, die über Standardstrecken ausgetragen werden, wird empfohlen, dass das Gesamtgefälle zwischen Start und Ziel 1:1000 nicht übersteigt, d.h. 1m pro km (0,1%).
  5. Ein zertifiziertes Straßenstreckenprotokoll ist fünf Jahre gültig. Danach ist die Strecke neu zu vermessen, auch wenn sich offenbar keine Änderungen ergeben haben.

Nationale Bestimmungen
Es ist ein Vermessungsprotokoll mit Streckenskizze anzufertigen, das am Tag des Wettkampfs dem Wettkampfleiter/der Verbandsaufsicht/ dem Verbandsdelegierten zur Kontrolle von Streckenverlauf und -länge zur Verfügung stehen muss. Die Anerkennung der vermessenen Strecke bleibt dem Nationalen Verband vorbehalten.

Messgerät Jones-Counter
Für die einzig zugelassene Methode zur Vermessung von Straßenwettkämpfen ist eine Messgeräteeinheit herzustellen. Sie besteht aus einem Fahrrad und dem mechanischen Rollenzählgerät mit Getriebeeinheit – dem „Jones-Counter“, der in verschiedenen baulichen Varianten seit seiner Erfindung durch Alan Jones im Jahr 1971 hergestellt wird. Der Counter wird an der Nabe des Vorderrads des Fahrrads montiert. Diese Geräteeinheit wird auf einer bekannten Strecke – Eichstrecke – kalibriert und dient der späteren rechnerischen Ermittlung der Länge der Wettkampfstrecke.

Mit dem Counter kann die Entfernung nicht direkt ermittelt werden, da er lediglich Zahlen auf einer „endlosen“ und nicht rückstellbaren Rolle anzeigt. Mit den notierten Zahlenwerten und der aus dem Abfahren der Eichstrecke berechneten Vermessungskonstante kann die Länge der gemessenen Strecke berechnet werden.

Es werden mit dem Counter die Umdrehungen und Teilumdrehungen des Vorderrades ermittelt. Aktuelle Modelle des Zählers, von denen es mehrere Versionen gibt, haben z.B. ein Getriebe, welches 260/11 Zählungen (23,6363) für jede Umdrehung des Rades registriert. Der Umfang eines Radreifens beträgt regelmäßig 2,1 bis 2,2 m. Das bedeutet, dass jede Zähleinheit (Count) des Jones-Counter etwa 9 cm auf dem Untergrund darstellt.

Methode
Die Grundlage der Messmethode besteht darin, die Anzahl der Umdrehungen des Fahrradlaufrads auf der zu vermessenen Strecke zu ermitteln. Diese Messung wird mit der Anzahl der Laufradumdrehungen auf der bekannten Länge einer Kalibrierungsstrecke verglichen.

Die Methode ist einfach und direkt. Für ein genaues Messergebnis sind – insbesondere auch wegen der jeweils unterschiedlichen örtlichen Bedingungen – viele wichtige Details zu beachten. Eine zweite Messung ist immer empfehlenswert. Sie kann auch bei komplexen und langen Messstrecken mit zwei akkreditierten Streckenvermessern durchgeführt werden.

Fazit und Hinweis
Hier schließt sich auch der Kreis mit der ingenieurtechnischen Vermessung in der Geodäsie. Die fehlertheoretische Betrachtung des Messergebnisses schließt in beiden Fällen, der geodätischen Vermessung, die im Übrigen für Stadionwettkämpfe der Leichtathleten der heutige Standard ist, und der Streckenvermessung von Wettkampfstrecken auf der Straße, eine Einfachvermessung aus. Mit einer zweiten Messung, die in unabhängiger Form, z.B. durch gegenläufige Vermessung oder aber mit neuem Messansatz, durch den Vermesser oder einen zweiten Vermesser erfolgt, können die ausgewerteten Streckenlängen gegenübergestellt werden und sollten im Idealfall nur eine geringfügige Abweichung aufweisen. Bestehen Zweifel an einer Messung, z.B. wegen eindeutiger Ablese- oder Aufschreibfehler oder aber durch eine unterschiedliche Fahrt der Ideallinie, ist eine dritte Messung oftmals das probate Mittel, ein eindeutiges Messergebnis zu erlangen. Diese Sicherheit bestärkt auch den verantwortlichen Vermesser, sein Testat unter das zu erstellende Vermessungsprotokoll zu setzen. Er kann, dann im Falle von Rekorden, einer unabhängigen Prüfung durch einen weiteren akkreditierten Vermesser gelassen entgegensehen.

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