Protokoll

Dokumentation von Streckenvermessungen

Streckenzertifikate + Verlängerung der Gültigkeit

RegelwerkTechnical Rules TR 55.3 Anmerkung 5: Ein zertifiziertes Straßenstreckenprotokoll ist fünf Jahre gültig. Danach ist die Strecke neu zu vermessen, auch wenn sich offenbar keine Änderungen ergeben haben. Nationale Bestimmungen: Es ist ein Vermessungsprotokoll mit Streckenskizze anzufertigen, das am Tag des Wettkampfs dem Wettkampfleiter/der Verbandsaufsicht/ dem Verbandsdelegierten zur Kontrolle von Streckenverlauf und -länge zur Verfügung stehen […]

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Administration und Streckenzertifikate

RegelwerkCR 10: Für Veranstaltungen gemäß den Definitionen „Internationale Wettkämpfe“, bei denen Straßenwettbewerbe ganz oder teilweise außerhalb des Stadions stattfinden, ist ein internationaler Straßenstreckenvermesser zu berufen, der die Strecke bestätigt. Er muss ein Mitglied der WA-/AIMS-Liste der internationalen Straßenstreckenvermesser (Grade A oder B) sein.Nationale Bestimmungen:Für Veranstaltungen, die der DLV, ÖLV oder ein LV, SwA oder ein

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Regelwerke

Mit der Austragung von Leichtathletikwettkämpfen wurden regelbasierte Normen entwickelt. Der Weltverband „World Athletics“ (WA, früher IAAF) hat die heute geltenden Normen mit der Herausgabe des „Book of Rules“ in den Bereich „Wettkämpfe“ (Competition Rules CR) und „Technisches Regelwerk“ (Technical Rules TR) aufgeteilt. Darüber hinaus werden im Regelwerk auch Hinweise auf besondere Bedingungen in den nationalen

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News Blog

16.02.2026Die Optik der Website hat sich nicht verändert  – aber der Inhalt • die Menüs „Know-how“ und „Auftrag“ sind neu. Im Menü „Know-how“ präsentiert sich das Lexikon des Straßenstreckenvermesser mit allen Facetten und Besonderheiten dieser freiberuflichen Tätigkeit. Es wird das Anforderungsprofil für Interessierte in der Leichtathletikszene und Ausdauersport präsentiert. Die Basis der Ausführungen bilden die Internationalen

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Vermessungsprotokoll und sonstige Arbeiten

Vermessungsprotokoll und RegelwerkDie TR 55.3 definiert in Anmerkung 5: Ein zertifiziertes internationales Straßenstreckenprotokoll ist fünf Jahre gültig. Danach ist die Strecke neu zu vermessen, auch wenn sich offenbar keine Änderungen ergeben haben.Nationale Bestimmungen:Es ist ein Vermessungsprotokoll mit Streckenskizze anzufertigen, das am Tag des Wettkampfs dem Wettkampfleiter/der Verbandsaufsicht/ dem Verbandsdelegierten zur Kontrolle von Streckenverlauf und -länge

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Auswertung der Messfahrten + Streckenanpassung

Technische Regel TR 55.3Die Strecke für Straßenläufe ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer bei dieser genehmigten Strecke nehmen kann. Anmerkung 1: Zur Vermessung ist die »kalibrierte Fahrrad-Messmethode« anzuwenden. AuswertungBei der Auswertung der Messergebnisse mit der bei der Kalibrierung des Jones-Counter berechneten Tagesvermessungskonstante errechnet sich die Länge der abgefahrenen Strecke. Die Kontrolle

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