Regelwerk CR – Gehwettbewerb
31.20.4 Die Strecke muss, so spät wie möglich vor dem Wettbewerb, am Wettbewerbstag oder so bald wie möglich nach dem Wettbewerb, durch einen anderen A-Vermesser, als jenem, der die ursprüngliche Vermessung vorgenommen hat, nachgeprüft (d.h. neu vermessen) werden.
Anmerkung: Wenn die Strecke ursprünglich von wenigstens 2 A-Vermessern oder einem A- und einem B-Vermesser vermessen wurde, ist keine Nachprüfung (Nachmessung) nach Regel CR 31.20.4 erforderlich.
Regelwerk CR – Laufwettbewerb
31.21.5 Die Strecke muss, so spät wie möglich vor dem Wettbewerb, am Wettbewerbstag oder so bald wie möglich nach dem Wettbewerb, durch einen anderen A-Vermesser, als jenem, der die ursprüngliche Vermessung vorgenommen haben, nachgeprüft (d.h. neu vermessen) werden.
Anmerkung: Wenn die Strecke ursprünglich von wenigstens 2 A-Vermessern oder einem A- und einem B-Vermesser vermessen wurde, ist keine Nachprüfung (Nachmessung) nach Regel CR31.21.5 erforderlich.
Internationale Wettbewerbe
Es ist mittlerweile internationale Praxis, dass entsprechend den Anmerkungen im Regelwerk CR 31.20.4 (Geher-Wettbewerb) oder CR 31.21.5 (Laufwettbewerb) zwei internationalen Streckenvermessern (1x mindestens Grade A) potenziellen Rekordstrecken vermessen.
Der Teamleiter für die konkrete Messung ist vorher zu bestimmen.
Nationale Wettbewerbe
Die Praxis zeigt, dass auch bei längeren Streckenabschnitten (über 10 KM hinaus) es durchaus sinnvoll ist, dass der Veranstalter oder dieser auf Vorschlag des beauftragten Streckenvermessers einen zweiten akkreditierten Vermesser für die örtlichen Arbeiten hinzuzieht. Der Teamleiter für die konkrete Messung ist vorher zu bestimmen.
Es gibt z.B. Streckenkurse oder Abschnitte in Städten, bei denen aufgrund von Hinweisen der hinzugezogenen Sicherungskräfte (Polizei oder Feuerwehr) eine Doppelmessung auf Hin- und Rückweg oder 2x auf dem Hinweg nur schwer umzusetzen ist. Oftmals sind es das Verkehrsaufkommen der betroffenen Streckenabschnitte oder komplexe Streckenführungen, die eine zeitaufwendigere Doppelmessung eines Vermessers nicht sinnvoll erscheinen lassen.
Im Übrigen zeigt die Praxis, dass viele Verkehrsteilnehmer trotz Hinweisschildern etc. das von dem Streckenvermesser gezeigte Radfahren im Verkehr, gegen den Verkehr, Stoppen und Anfahren usw. nicht nachvollziehen können.
Verfahren mit 2 Streckenvermessern
Die beiden Akteure sollten möglichst ein eingespieltes Team darstellen. Die Strecke und die Zwangspunkten müssen beiden Vermessern genau bekannt sein. Die Messfahrt sollte in einem gewissen Abstand (ca. 20-30 Meter) erfolgen, damit der „Nachfahrer“ eine ruhige Messfahrt hat und auf Besonderheiten des „Vorfahrers“ zeitnah reagieren kann.
Die beiden Vermesser haben unterschiedliche Fahrräder und können auch unterschiedliche Counter-Modelle benutzen. Jeder kalibriert seinen Jones-Counter vor und nach der Messfahrt wie im Kalibrierungsverfahren beschrieben. Bei der Auswertung werden auch unterschiedliche Tageskonstanten berechnet. Die Messwerte der Vermesser werden dann mit den jeweiligen Tageskonstanten ausgewertet. Idealerweise sollten am Ende dann zwei Messfahrten vorliegen, bei denen der Unterschied einen Wert von 0,08% nicht übersteigt.
Festgestellte Fehler müssen beraten und ggf. durch eine entsprechende dritte Messfahrt korrigiert werden.
Vermessungsprotokoll mit 2 Streckenvermessern
Der Teamleiter erstellt die Dokumentation und bestätigt mit seinem Testat die regelkonforme Messung und Streckenführung.
Mit den vom Webmaster zur Verfügung gestellten Formularvordrucken kann die Auswertung und Dokumentation mit zwei Streckenvermessern erfolgen.
